Der Schwarze Contergan-Peter

Schreibkunst Essay Petra Weiß

Jahrestage nehme ich immer gerne zum Anlass, in die Vergangenheit zu blicken, um daraus Erkenntnisse für die Gegenwart zu gewinnen.

Am 1. August 1961 wurde das Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid rezeptpflichtig. Zuvor war es für jedermann ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke erhältlich. Es dauerte noch bis zum 27. November 1961, bis Contergan endlich verboten wurde, obwohl der Bundestag bereits am 14. Mai 1958 eine fruchtschädigende Wirkung des Mittels neben anderen möglichen Ursachen diskutiert hat. Nachdem man zunächst gar nicht zugeben wollte, dass es überhaupt eine Häufung von Fehlgeburten und Fehlbildungen gab.

Wie alles begann

Die Vorgeschichte liest sich wie ein Bericht aus dem Sommerferien-Camp von Jugend forscht: Contergan wurde 1954 von drei deutschen Wissenschaftlern für das Unternehmen Chemie Grünenthal in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Im Tierversuch zeigte es keinerlei Wirkung – weder erwünschte noch unerwünschte. Dann wurde das Medikament an Epilepsie Patienten getestet. Dort stellte sich heraus, dass es sich als Beruhigungsmittel einsetzten lies. Als solches wurde Contergan von 1957 bis 1961 vermarktet. Da es unter anderem bei Schwangerschaftsübelkeit helfen sollte, nahmen viele werdende Mütter die Arznei arglos ein.

Die Missbildungen der unter Contergan-Einfluss gereiften Babys schrieb man zunächst den Nachwirkungen von Atomwaffentests zu. Nachforschungen über die wahre Ursache wurden durch ideologische Fallstricke behindert, die man heute political correctness nennen würde: Das Erfassen von Missbildungen bei Neugeborenen brachte man mit rechten Gesinnungen in Verbindung. So wurde das Ausmaß der Katastrophe erst viel zu spät sichtbar.

Ende 1960 wandte sich ein Arzt mit einem Leserbrief in einem renommierten Zeitschrift an die Fachschaft und stellte den Zusammenhang zwischen dem Contergan-Wirkstoff und neuronalen Schäden her, was Chemie Grünenthal zunächst bestritt. Fast ein ganzes Jahr lang blieben die Verdachtsmomente ohne angemessene Konsequenzen, selbst die Rezeptpflicht wurde nur schleppend in den verschiedenen Bundesländern umgesetzt. Zuletzt in Bayern am 1. Januar 1962. Obwohl einige Wissenschaftler die Nebenwirkungen längst erkannt hatten und entsprechende Beiträge in angesehenen medizinischen Magazinen publiziert waren.

Verspätete Aufklärung

Die breite Öffentlichkeit lies man so lange im Unklaren darüber, dass es überhaupt ein Problem gab, bis es per Verbot der Arznei gar nicht mehr zu leugnen war. Ende November 1961 titelte die WELT: „Mißbildungen durch Schlaftabletten?“ Und am 6. Dezember 1961 las man dann auch im Spiegel: „Bis zum Montag vergangener Woche wußten die Bundesbürger nichts von der ‚Mißbildungs-Epidemie“

Die mit der Aufklärung beauftragten Fachleute versuchten, die Schuld den Müttern in die Schuhe zu schieben, die sich angeblich nicht gesund genug ernährt hätten. Da kann einem schon übel werden – mit und ohne Schwangerschaft.

Traurige Zahlen und solche die fehlen

Allein, dass es bis heute keine konkreten Daten gibt, erzeugt bei mir einen Würgereiz. Von 5.000 bis 10.000 Kindern ist die Rede. Was für ein Zynismus! Als mache es keinen Unterschied ob 5.000 Menschen mehr oder weniger von derart lebensbeeinträchtigenden Umständen betroffen seien. Und betroffen von solchen Schicksalsschlägen ist nicht nur der beeinträchtigte Mensch, sondern seine ganze Familie.

Die Anzahl der durch das Medikament im Mutterleib verstorbenen wird nicht einmal geschätzt. Nicht nur, dass ein Mensch nicht ins Leben kam – für viele Schwangere ist der Verlust ihres ungeborenen Kindes traumatisch und hat zum Teil jahrzehntelange Nachwirkungen, die ihr, dem Kindsvater und auch den Spätergeborenen zu schaffen machen.

Bei der systemischen Familientherapie zeigt sich immer wieder, wie dramatisch einerseits Verluste im Mutterleib sein können und andererseits wie folgenreich es sogar für die ganze Sippe der „Täter“ ist, dass jemand (auch unabsichtlich) den Tod eines Menschen herbeigeführt hat. Derartige Schuld wird unbewusst manchmal über Generationen hinweg gesühnt.

Auf die Anzahl der heute noch lebenden kann man nur mittels der bekanntgegebenen Schadenersatzzahlungen schließen. Mindestens 6.880 sind so schwer fehlgebildet, dass sie jetzt noch monatliche Zahlungen aus einem Fonts erhalten, der teils von den verursachenden Pharmaunternehmen, teils von uns Steuerzahlern getragen wird.

Im August 2020 (!) kam erst heraus, dass in einem Krankenhaus, das von der Caritas betrieben wurde, 1960 Versuche an Säuglingen und Kindern mit Contergan gemacht wurden. Der offizielle Tenor mit meinen Worten wiedergegeben: Oh, das kann man sich gar nicht erklären, wie es dazu wohl nur gekommen sein mag. Aber natürlich tut es einem leid. Das war‘s. Keine Untersuchung, keine Daten.

Offensichtlich will es niemand so genau wissen, wenn medizinische Fehleinschätzungen bleibenden Schaden anrichten. Schwamm drüber.

Maßnahmen aus dem Schlamassel

Damit so etwas nie wieder geschieht, wurde die Zulassung medizinischer Wirkstoffe streng reglementiert. Als Maßnahme aus den leidvollen Erfahrungen verlangen die Behörden von den Pharmaunternehmen, die Wirkung sowie unerwünschte Nebenwirkungen der Medikamente unter Laborbedingungen zu untersuchen, bevor sie für den Einsatz am Patienten freigegeben werden. Der Ablauf solcher Zulassungsverfahren ist im Detail geregelt.

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die erlauben, dass eine vom Standardvorgehen abweichende Notzulassung erteilt wird. Lebensbedrohliche Gefahr im Verzug und eine positive Einschätzung zur Nutzen-Risiko-Bilanz ermöglichen, dass zugunsten der sofortigen Verfügbarkeit eine Zulassung erteilt wird, ohne dass alle üblicherweise erforderlichen Studien abgeschlossen sind. Auf jedem Fall muss ein akuter Bedarf an einer solchen Arznei bestehen. Sie wird dringend gebraucht und kein bereits zugelassenes Medikament kann die Gefahr der betreffenden Erkrankung abwenden.

Um die restlichen Studienergebnisse einzureichen hat der Antragsteller dann 12 Monate Zeit. Währenddessen hat die Arznei eine „bedingte Zulassung“. Sie ist also zugelassen, aber eben nur „bedingt“.

Die bedingte Zulassung läuft nach einem Jahr aus. Wenn die nachgereichten Studienergebnisse die Wirksamkeit und Sicherheit der Arznei belegen, kann die Zulassung zunächst um 5 Jahre verlängert werden, bevor sie dann ggf. ohne Zeitbeschränkung erteilt wird.

Die Daten der im Rahmen des „Feldeinsatzes“ mit dem Notfallmedikament behandelten Patienten werden nicht systematisch erhoben und ausgewertet. Sie sind insofern nicht Teil einer Studie und ihre Erfahrungen fließen nicht in die Zulassungsbewertung ein. Das ist eigentlich schade. So gehen wertvolle Erkenntnisse verloren.

Verständnis aus psychologischer Sicht

Wenn ich heute auf die Ereignisse zurückblicke, kann ich für alle Beteiligten Verständnis entwickeln. Ich verstehe, dass Wissenschaftler die Früchte ihrer fleißigen Arbeit gerne der Welt zur Verfügung stellen wollen. Auch kann ich nachvollziehen, dass ein Unternehmen nach der aufwändigen Entwicklung eines Medikaments mit dem Präparat Geld verdienen will und muss.

Falls dann schwerwiegende Folgen zutage treten, möchte niemand daran die Schuld tragen. Wer will schon für dem Tod von ungeborenen Babys und die Fehlbildungen von Neugeborenen verantwortlich sein? Ich kann verstehen, dass Grünenthal jeden Zusammenhang mit ihrem Produkt abstritt. Von den drohenden finanziellen Konsequenzen mal ganz abgesehen, die bestimmt niemand tragen wollte.

Wohin mit der Schuld?

Statt der Wahrheit ins Auge zu blicken, wird der Schwarze Peter hin und her geschoben. Lieber nimmt man an, eine abstrakte und entfernte Ursache wie radioaktive Strahlung sei verantwortlich als ein von bestimmten Menschen hergestelltes, vermarktetes und gekauftes Produkt.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch einige der Mütter gerne den Erklärungen Glauben schenkten, Atomwaffen seien die Ursache des Übels und nicht die von ihnen gutgläubig eingenommen Arzneien. Selbst dieser vergleichsweise kleine Beitrag zu dem schweren Schicksal ist für einen Menschen kaum zu ertragen.

Das Unterdrücken der Vermutung, Contergan könne ursächlich an den Fehlbildungen beteiligt sein, ist wissenschaftlich fatal und gesellschaftlich kann man es natürlich nicht vertreten.

Aus psychologischer Sicht ist die Nicht-Reaktion von Ärzteschaft und Medien dennoch verständlich. Noch keine Generation war vergangen, da hatten Ärzte sich blutige Hände geholt an den ideologisch gefärbten Vorstellungen von „unwertem“ Leben. Lieber kniff man beide Augen kräftig zu als auch nur im Entferntesten den Eindruck einer Nazi-Haltung zu erwecken. Wer hätte sich schon einem grollenden Sturm der Empörung stellen wollen?

Der Versuch, den ohnehin schon von Schuldgefühlen geplagten und mit den praktischen Ergebnissen des misslungen Menschen-Experiments belasteten Müttern die Verantwortung zuzuweisen, brachte vermutlich die Wendung. Muttis fühlen sich sowieso immer schuldig, wenn in der Schwangerschaft oder bei der Geburt ihres Kindes irgendetwas schief läuft und machen sich zeit ihres Lebens Vorwürfe. Das konnten die Frauen nicht mehr dulden – und ihre Ärzte auch nicht.

Zwar hatte man die Mediziner durch die Rezeptpflicht zu Mitschuldigen gemacht und damit die Aufklärung erheblich erschwert. Wer verwickelt ist in solch ein Verbrechen, wird weder sich selbst noch seine Standesgenossen anklagen und wohl kaum als Zeuge belasten. Doch letztlich waren Gewissen und Moral entscheidend.

Mehrere Mutige hat es gebraucht, um den Stein endlich ins Rollen zu bringen: einen beherzten Arzt, einen unerschrockenen Chefredakteur und letztlich Juristen, die sich von Macht und Geld nicht beeindrucken ließen.

Die Lehre aus dem Contergan-Skandal

Forscher haben gelernt, dass man jede Verantwortung abgeben kann, wenn man sich an die behördlichen Vorschriften hält. Arzneimittelhersteller haben gelernt, dass sie die Haftung für Medikamente ohne reguläre Zulassung besser nicht übernehmen sollten. Die Presse hat gelernt, dass es ihr niemand dauerhaft übel nimmt, wenn sie unliebsame Wahrheiten verschweigt. Politiker haben gelernt, dass es immer gut ist, einen Sündenbock parat zu haben.

Was haben wir alle gelernt?

Wir haben erlebt, dass das Undenkbare geschehen kann. Wir haben gesehen, wie unmöglich es für manche Menschen ist, ihre Verantwortung zu übernehmen, wenn die Folgen ihrer Entscheidungen derart schwerwiegend sind. Wir konnten verfolgen, dass die Schuldigen lieber mit wehenden Fahnen weiter in die falsche Richtung rennen, als (sich und anderen gegenüber) ihre unverzeihlichen Fehler einzugestehen.

Wenn wir daraus nichts gelernt haben, war das Leid der Contergan-Geschädigten, die Bürde der Verursacher und der Mitschuldigen an der verzögerten Aufklärung vergebens.

Text: Petra Weiß
Foto: Kolja Fleischer  / pixelio.de

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Zur Autorin

Schreibkunst Redakteur PR-Text
Petra Weiß ist Heilpraktikerin und psychologische Beraterin. Ihre Liebe zur Sprache begleitet sie schon ihr Leben lang. Sie hat zahlreiche Beiträge in Print und Online veröffentlicht. Seit Sommer 2020 gibt Sie die Zeitschrift “Weißheiten: vom Ich zum Selbst” heraus.

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