Jedes Versprechen schafft eine energetische Verbindung. Der Versprechen-Gebende bindet sich mit dem Versprechen an den Annehmenden und umgekehrt. Wird das Versprechen eingelöst, verschwindet diese Ebene der Verbindung zwischen den Beteiligten und befreit beide von dem Pakt.
Kann ein Versprechen nicht eingelöst werden, braucht es das Eingeständnis dieses Nichteinlösens, um die Verbindung zu kappen. Sonst bleibt etwas Unausgesprochenes offen. Ein Versprechen nicht einzulösen und so zu tun als sei nichts gewesen, bewirkt das Erleben von Betrug. Kommt der Betrug dem Betrogenen ins Bewusstsein, ist diese Beziehung zu Ende, sogar wenn sie rein äußerlich fortzubestehen scheint.
Vielleicht kennen Sie solche Verstrickungen in Zusammenhang mit „Schulden“. Wenn Ihnen jemand etwas schuldig bleibt, dann muss dieser Umstand geklärt werden, damit beide wieder frei sind von dem „Vertrag“. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Klärung und Lösung:
Der Schuldner findet einen anderen Ausgleich, den der Gläubiger annehmen kann. Das ist der Ausgleich im Guten. Oder der Gläubiger verübt seinerseits einen Betrug an dem Schuldner. Das ist der Ausgleich im Schlechten. Geht er ein bisschen über das Maß des ersten Betrugs hinaus, eskaliert die Situation, weil dann erneut ein Ausgleich provoziert wird und so weiter. Ist der zweite Betrug etwas kleiner als der erste, kann damit die Verbindung gelöst sein.
Wenn gar kein Ausgleich möglich ist, muss der Gläubiger auf das Versprochene bewusst verzichten. Das nennt man Vergebung. Sie befreit den Gläubiger. Sein Verzicht muss vom Schuldner anerkannt werden. Das befreit den Schuldner.
Wie immer möchte ich Ihr Augenmerk auf die Worte lenken. In diesem Fall leiten sich einige Begriffe aus konkreten Handlungen ab, die bestimmte Auswirkungen haben.
Es macht einen Unterschied, ob Sie etwas (nur) zusagen oder ob Sie es versprechen. Und ob eine bedeutungsvolle Geste die Worte begleitet. Nicht ohne Grund wirken Formulierungen wie „ich gebe Dir mein Wort darauf“ vertrauensfördernd. Früher wurden Verträge zwar nur mündlich vereinbart, aber mit einem Handschlag „besiegelt“. Die Vereinbarung galt. Mit dem Reichen der Hände verbinden wir unsere Herzenergie mit dem anderen. Sie strömt aus der Mitte der Handflächen. Daher werden die Handflächen in vielen Religionen aneinandergelegt, wenn man eine „höhere Macht“ anruft.
Symbolisch steht das Herz für den Ausgleich unserer feurigen Begehrlichkeiten, die im Bauchraum verortet werden, und den kühlen Überlegungen im Kopfbereich. Wenn sich etwas durch Lustgewinn angenehm anfühlt oder kraft unserer Gedanken als vernünftig erscheint, muss es noch lange nicht als gut bewertet werden. Für diese Einordnung ist das Herz zuständig, daher sind Herzensentscheidungen so kostbar. Sie blenden Instinkt und Intellekt nicht aus, sondern integrieren beide. So verbindet sich das Schöne (Bauchgefühl) mit dem Wahren (Verstandesleistung) und dem Guten (Abwägung der Übereinstimmung mit den eigenen Werten).
„Besiegeln“ ist in diesem Zusammenhang ein aufschlussreicher Begriff. Das Siegel dient beim schriftlichen Vertrag als Zeichen, dass sein Inhalt so bleibt wie er ist. Daher spricht man auch von einem Vertrags“abschluss“. Das Siegel beschließt einen Vertrag. Nach dem Besiegeln darf in dem Dokument nichts mehr verändert werden. Der Abdruck des Siegels im Siegelwachs soll das sicherstellen und gibt dem Vertrag damit eine Qualität von Bleibendem und Echtheit.
Manchmal wird ein Versprechen zu einem Schwur geadelt. Dann hat es eine andere Verbindlichkeit. Mit dem Wort ist oft ein Ritual verbunden. Beispielsweise wird eine Hand zum Schwur erhoben. Als Wirkkraftverstärker wird manchmal auf ein wichtiges Schriftstück geschworen (Bibel, Verfassung, etc). Oder man schwört bei etwas, das einem wertvoll ist, z.B. „beim Leben meiner Kinder“. Damit soll der Inhalt des Schwurs glaubwürdiger erscheinen. So als wäre das Leben der Kinder eine Art „Einsatz“, der auf dem Spiel stünde, falls der Schwur gebrochen würde. Mit solcherlei Aussagen sollte man nicht allzu leichtfertig umgehen. Sie bewirken etwas auf der energetischen Ebene, oder wenn Sie so wollen: in der geistigen Welt.
Wenn jemand auf die Bibel schwört, der ein gläubiger Christ ist, dann bedeutet ihm dieser Schwur etwas und man darf seine Beteuerungen für bare Münze nehmen. Schwört ein Atheist auf dasselbe Buch, dann legt er nur eine Hand auf einen Gegenstand. Wesentlich ist, was der Schwörende mit dem Dokument, auf das er schwört, verbindet. In vielen Ländern schwören Regierungschefs auf die Verfassung. Ich kann nur jedem raten, sich die Inhalte solcher Schwüre aufmerksam durchzulesen oder anzuhören und dann die Realität mit dem Versprechen zu vergleichen. Dann wissen Sie welche Wertigkeit das jeweilige Dokument für den Staatsmann oder die Staatsmännin hat.
Eine besondere Form des Schwurs ist der Eid. Sie kennen das vielleicht aus Gerichtserfahrungen: Wer unter Eid etwas Falsches aussagt, wird härter bestraft als ohne den Eid. Der Eid hat oft einen amtlichen Anstrich. Beamte leisten einen Amtseid, Soldaten einen Fahneneid.
In der Bundesrepublik Deutschland hängt der Grad des feierlichen Treueversprechens gegenüber Staat und Volk vom Status des Soldaten ab. Wehrdienstler geloben, Berufssoldaten schwören. Zweitere ergänzen ihren Schwur noch mit der Formel „So wahr mir Gott helfe“. Andersgläubige dürfen zwar unter Umständen einen für sie passenderen Text sprechen, aber sie müssen es nicht. Christen sind also durch den Schwur stark gebunden, weil er mit ihrem Glauben gekoppelt ist – Atheisten, Nihilisten, Anhänger einer Naturreligion oder eines Vielgötterglaubens sowie Teufelsanbeter bindet der Schwur genaugenommen gar nicht. Aha.
Wichtige öffentliche Ämter beinhalten beim Prozedere der Einsetzung eines Beamten einen Diensteid, vom Bundesminister über den Bundespräsidenten bis zum Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Texte bei der Vereidigung unterscheiden sich je nach Art des Amtes. In einem Punkt sind sie alle gleich: Zum Schluss darf man die Formulierung „So wahr mir Gott helfe“ verwenden Unsere amtierende Kanzlerin hat diesen Satz bei ihrer Amtseinführung ebenfalls gesprochen. Sofern sie sich als Mensch versteht, dem von Gott geholfen wird, ist ihr Versprechen, den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden, dem Wortlaut nach als wahr zu werten, dann ist der Schwur rechtlich sowie energetisch bindend.
Lassen Sie diese Erkenntnis einmal auf sich einwirken.
Wer heute gar nicht mehr vereidigt wird, ist die Ärzteschaft. Viele Menschen gehen davon aus, dass der bekannte Hippokratische Eid von allen Medizinern geschworen wird. Da muss ich Sie leider enttäuschen. Das war einmal. Ärzte bekennen sich zu einer Berufsordnung, die Einzelheiten ärztlicher Ethik benennt und sich an die Genfer Deklaration anlehnt. Den aktuellen Wortlaut finden Sie bei Bedarf im Netz. Er wird alle paar Jahre geändert und ist nicht rechtswirksam. Ein verbindlicher Schwur wird gar nicht geleistet. Dennoch fühlen sich viele Ärzte den hippokratischen Prinzipien aus ihrer eigenen Ethik heraus verbunden. Das dürfen sie, aber sie müssen es nicht.
Die Berufsethik der Journalisten, also was in dem Berufsstand der schreibenden Zunft als „sittlich einwandfrei“ oder „moralisch“ gilt, ist im “Pressekodex” geregelt. Er wird an Journalistenschulen gelehrt, ist aber nicht rechtsverbindlich. Zwar hat eine Meldestelle den Auftrag, Verfehlungen zu überprüfen, dennoch halten sich manche Journalisten an die Grundsätze, andere offenkundig nicht. Es gibt keinen Schwur oder ähnliches. Das hätte uns jetzt auch gewundert.
Sie sehen, wir können uns im Außen auf wenig verlassen, nicht einmal, wenn uns jemand etwas geschworen hat. Versprechen, deren Einlösung nicht gewollt ist, nützen niemandem. Es gibt immer Mittel und Wege, sich aus den Verpflichtungen herauszuwinden.
Wie gehen wir also damit um?
Die Versuchung ist riesengroß, das allgegenwärtige Thema der leeren Versprechungen durch Empörung und Wut zu beantworten. Rein emotionale Reaktionen sind zwar berechtigt, bringen Sie aber nicht weiter. Werden Sie sich des Verlusts bewusst. Sie haben eine Beziehung verloren, vielleicht auch eine Illusion, in welchem Verhältnis jemand zu Ihnen stand, und womöglich ist sogar Ihr Weltbild ins Wanken geraten. Hier will etwas betrauert werden.
Falls Sie aus der soeben durch einen Betrug beendeten Beziehung noch etwas Neues gestalten wollen, wird viel Energie vonnöten sein. Und der andere muss sein Nichterfüllen eines Versprechens mit der gebührenden Reue eingestehen. Beobachten Sie genau, wie er damit umgeht: Kann er sein Verhalten schlüssig erklären? Tut es ihm wirklich leid? Übernimmt er die Verantwortung? Dann gehen Sie ins Mitgefühl und finden Sie gemeinsame eine gute Lösung. Oder schiebt er Gründe vor, die Dritte zu Schuldigen machen sollen? Lassen Sie ab von unrettbaren Verbindungen.
Geben Sie die Beteiligten frei, indem Sie entweder klar formulieren, wie etwas im Guten wiedergutgemacht werden soll, indem Sie selbst einen kleinen Ausgleich im Schlechten vollziehen oder indem Sie vergeben – was eine Übung für Fortgeschrittene ist.
Nehmen Sie diese äußeren Umstände zum Anlass, Ihren eigenen Umgang mit Versprechen gründlich unter die Lupe zu nehmen. Werden Sie sich dabei Ihrer selbst bewusst. Und bleiben Sie bitte gnädig. Sie müssen nicht alles perfekt machen. Sie dürfen ein Mensch sein.
Wir starten – wie immer – bei uns selbst: Bevor Sie andere an deren Versprechen erinnern, blicken Sie in sich hinein und klären Sie auch schmerzhafte Brüche. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt dafür. Geben Sie nur Versprechen ab, die Sie wirklich einlösen wollen und voraussichtlich auch können. Schränken Sie Ihre Zusagen nachvollziehbar ein, falls es notwendig ist. Stehen Sie zu dem, was Sie gesagt haben – auch ohne Schwur oder Eid.
Zu etwas zu stehen, kann manchmal bedeuten, ein Versprechen zurücknehmen oder brechen zu müssen. Falls das der Fall sein sollte, vermitteln wir das nicht en passant, sondern ganz bewusst mit viel Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen. Unsere Glaubwürdigkeit und die Beziehung zu einem Menschen stehen auf dem Spiel.
Wie gehen wir mit den Versprechen um, die wir uns selbst gegeben haben? Werden Sie sich Ihrer inneren Abmachungen gewahr, prüfen Sie, ob diese noch von Bestand sind, ob sie eingelöst werden wollen oder einer Änderung bedürfen. Nehmen Sie sich dafür Zeit für das Beantworten solcher Fragen, statt Ihre Lebensenergie auf gelenkte Empörung zu verschwenden. Die Übung dient Ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Ihrem inneren Wachstum:
Was haben Sie sich selbst gegenüber geschworen oder feierlich gelobt? Welche Versprechen haben Sie bereits eingelöst? Welche sind noch offen? Von welchen Versprechen müssen Sie Abstand nehmen? Wie wollen Sie den dabei entstandenen Verlust wieder gut machen? Treffen Sie mit sich darüber eine verbindliche Vereinbarung, die realistisch betrachtet einzuhalten sein wird.
Durch gelebte Selbst-Treue erfahren wir Halt und Stabilität. Sie fördert unsere Selbst-Achtung. In einer Welt, in der im Außen die Sicherheit bröckelt, brauchen wir zunehmend die Sicherheit in uns. Ihre Basis ist die Wahrhaftigkeit: Folgen Sie Ihren Überzeugungen.
Text: Petra Weiß
Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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Zur Autorin
Petra Weiß ist Heilpraktikerin und psychologische Beraterin. Ihre Liebe zur Sprache begleitet sie schon ihr Leben lang. Sie hat zahlreiche Beiträge in Print und Online veröffentlicht. Seit Sommer 2020 gibt Sie die Zeitschrift “Weißheiten: vom Ich zum Selbst” heraus.